BACHMANN AG OLTEN
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Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten
Ja, das Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) des Kanton Solothurn legt in Artikel 2.2. fest, dass die Verantwortung für den Unterhalt der Feuerungsanlage bei Ihnen als Eigentümer der Anlage liegt und dass Sie regelmässig eine sicherheitstechnische Wartung, also eine Kontrolle und Reinigung des Heizkessels, durch einen zugelassenen Kaminfegerbetrieb ausführen lassen müssen.
Die Solothurnische Gebäudeversicherung wird die Einhaltung der Unterhaltspflicht stichprobenweise prüfen und kann im Unterlassungsfall Massnahmen anordnen.
>> Link zum Informationsflyer der Solothurnischen Gebäudeversicherung
Eine gesetzliche Regelung hierfür gibt es nicht. Jedoch generelle Empfehlungen der Hersteller der Feuerungsanlagen. Die folgende Tabelle zeigt Erfahrungswerte für Kleinanlagen. In der Praxis können diese Intervalle aufgrund unterschiedlicher Leistung, Einsatzdauer, oder Betriebsstunden abweichen.
Wir beraten Sie dazu gerne individuell: auf Ihren Anlagetyp, das Anlagealter und auf Ihr individuelles Nutzungsverhalten abgestimmt.
Zum einen erfüllen Sie damit Ihre im Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) festgelegte Unterhaltspflicht als Eigentümer der Anlage. Zusätzlich funktioniert eine gut gewartete Anlage störungsfreier und reduziert das Risiko von Bränden. Durch die Reinigung läuft die Heizung effizienter, braucht also weniger Brennstoff wie Gas, Öl oder Holz, um die gewünschte Leistung zu erbringen. Das senkt die Emissionen der Anlage, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch Ihre Energiekosten reduziert. Generell ist eine gute gewartete Anlage auch länger in Betrieb, da sie effizienter und störungsfreier läuft.
Ja, die Luftreinhalte-Verordnung legt fest, dass regelmässig amtliche Feuerungskontrollen ausgeführt werden müssen. Das Amt für Umwelt schreibt Sie als Eigentümer der Anlage an, um Sie an die Kontrolle zu erinnern. Nach Erhalt des Schreibens müssen Sie innerhalb eines Jahres diese Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson durchführen lassen. Sollte die Messung innerhalb der Frist nicht durchgeführt werden, erhalten Sie vom Amt für Umwelt eine Mahnung, später eine kostenpflichtige Verfügung.
Sie müssen innerhalb eines Jahres diese amtliche Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson durchführen lassen. Informieren Sie Ihren Kaminfeger, damit dieser die Messung zusammen mit der periodischen Kontrolle und Reinigung des Heizkessels durchführen kann, so sparen Sie Kosten. Ihr Kaminfeger orientiert Sie nach der Messung über die Werte Ihrer Anlage und meldet die Daten elektronisch an das Amt für Umwelt.
Dies legt die Luftreinhalte-Verordnung fest: Ölbrenner müssen alle 2 Jahre gemessen werden, Gasbrenner alle 4 Jahre.
Der Kontrollturnus wird durch das Hinauszögern einer Kontrolle nicht verlängert. Das heisst, es ist unerheblich, ob Sie die Kontrolle direkt zu Beginn der Jahresfrist erledigen lassen oder erst am Ende der Jahresfrist.
Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt die Feuerungskontrolle vor, um «…Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.» Mit der Durchführung der Feuerungskontrolle halten Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften ein, Sie leisten auch einen Beitrag zur besseren Luftqualität und geringeren Umweltbelastung.
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