
BACHMANN AG OLTEN
Reiserstrasse 139
4600 Olten
062 296 70 67
bachmann@bamago.ch
Amtliche Feuerungskontrolle durch Ihren Kaminfeger
Bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehen verschiedene Schadstoffe wie Russ, Stickoxid (NOx) und Kohlenmonoxid (CO).
Bei der amtlichen Feuerungskontrolle überprüfen wir, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für diese Abgase eingehalten werden.
Durch die Kontrolle stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie tragen damit zu einer besseren Luftqualität und einer geringeren Umweltbelastung bei.
In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sind die vorgeschriebenen Grenzwerte festgehalten. Das Amt für Umwelt bietet Sie als Eigentümer der Anlage schriftlich auf, die Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson durchführen zu lassen. Das Amt verschickt dieses Aufgebot im Frühling mit der Aufforderung, die Messung bis Ende Juni des Folgejahres durch eine zugelassene Fachperson durchführen zu lassen.
Die Häufigkeit ist in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegt: Ölheizungen müssen alle 2 Jahre, Gasheizungen alle 4 Jahre kontrolliert werden.
Der Kontrollturnus wird durch das Hinauszögern einer Kontrolle nicht verlängert. Das heisst, es ist unerheblich, ob Sie die Kontrolle direkt zu Beginn der Jahresfrist erledigen lassen oder erst am Ende der Jahresfrist.
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